Allgemeine Reisegepäckbestimmungen
Im internationalen Flugverkehr beträgt das Freigepäck pro Person
in der Economy-Class 20 KG
in der Business-Class 30 KG
sowie in First - Class 40 KG
Wird
die Freigepäckgrenze überschritten berechnen die Airlines nach
einer gewissen Toleranzgrenze pro KG einen Preis, der ca. 1% des First-Class
Flugpreises entspricht.
( So kann bei Langstrecken durchaus ein Preis von 30 Euro oder mehr pro
KG anfallen ).
Ausnahme
bilden Flüge nach und von USA und Kanada:
Hier gilt das sog. Piece-Concept, das eine Mitnahme von 2 Gepäckstücken
von je maximal 32 KG / bzw 23 KG erlaubt (differiert je nach Fluggesellschaft
- nähere Informationen bekommen Sie bei uns bzw sind auch auf Ihren
Reisedokumenten vermerkt.).
Zusätzliche Gepäckstücke innerhalb des Gewichtslimits werden
beim Piece - Concept mit 100 USD berechnet.
Bitte
beachten Sie, dass es es immer wieder Sonderregelungen gibt,wie
zum Beispiel auf exotischen Inlandsflügen, die mit kleinerem Fluggerät
bedient werden.
Hier kann es vorkommen, dass das Freigepäck selbst für Business
- Class - Passagiere auf 10 KG beschränkt ist.
Zusätzlich
ist ein Handgepäck-Stück erlaubt, dass mit in die Kabine
genommen werden kann. Dieses Gepäckstück sollte 5 KG nicht
überschreiten.
Manche Flughäfen (so z.B. auch Frankfurt) haben Handgepäckrahmen
eingeführt, um die Grösse dieser Gepäckstücke zu kontrollieren.
Die zugelassenen Masse für einen Koffer oder eine Tasche,die mit
in die Kabine genommen werden dürfen sind max. 56 x 23 x 36cm,
für einen faltbaren Kleidersack bis zu 57 x 54 x 15 cm.
Bei internationalen Reisen können noch folgende Gegenstände
wahlweise zusätzlich mitgeführt werden: 1 Mantel oder Umhang,
1 Handtasche, 1Regenschirm oder Spazierstock, 1 kleine Kamera oder 1 Fernglas,
1 Babytragekorb oder -tasche. Gehbehinderte können einen Rollstuhl
ohne Anrechnung aufs Freigepäck aufgeben.
Allgemein ist zu beachten, dass sperriges Gepäck , wie Fahrräder, Sportausrüstung, Surfbretter oder Rollstühle bei Buchung bei der Fluggesellschaft angemeldet werden müssen.
Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten sowie für Anschlussflüge ab Europa : Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
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Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge) Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte Zipper) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden: Je ein Beutel pro Person Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden |
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Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel
dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in
der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben
wurden und
in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg
vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle
vorgenommen. Waren, die an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs
gekauft werden, können im versiegelten Beutel auf dem Anschlussflug
ab einem europäischen Flughafen im Handgepäck transportiert
werden.
Gefährliche Gegenstände: Aus Sicherheitsgründen verbieten
die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände
im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
Aktenkoffer
mit eingebauter Alarmanlage,
Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Munition (besondere Bestimmungen),
Behälter mit Gasen (beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray,
Campingkocher), Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten (z.B.
Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel),
leicht entzündliche Stoffe (z.B. Streichhölzer),
Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln,
Oxydierende Stoffe (z.B. Bleichpulver, Superoxyd),
Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe (z.B. Quecksilber, Bakterien-
und Viruskulturen), Radioaktive Stoffe und Gegenstände,
Ätzende Stoffe (z.B. Säuren, Laugen/Basen),
Nassbatterien,
Stark magnetische Materialien
Die Mitnahme von Feuerzeugen unterliegt besonderen Restriktionen:
Die Mitnahme eines Feuerzeugs für den persönlichen Gebrauch mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, ist gestattet. Diese Feuerzeuge dürfen nur am Körper getragen und nicht im aufgegebenen oder Handgepäck transportiert werden.
Verboten
sind sogenannte Zippo-Feuerzeuge
mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllte Feuerzeuge (außer
Feuerzeuge mit verflüssigtem Gas)
Feuerzeugbenzin
Nachfüllpatronen
Auf Flügen von und nach USA ist die Mitnahme jeglicher Art von Feuerzeugen
weder im aufgegebenen, noch im Handgepäck oder am Körper erlaubt.
... und ... kennzeichnen Sie Ihr Gepäck. Ausser einem Kofferanhänger , der die Adresse Ihres nächsten Aufenthaltsorts ausweist empfiehlt sich einen weiteren Adressträger in einer Aussentasche zur Sicherheit zu deponieren.
Bei Beschädigung oder Verlust melden Sie sich bitte umgehend bei der Fluggesellschaft und lassen Sie sich die Angaben bestätigen !
Bitte beachten: Diese Angaben haben wir für Sie zur Information nach unserem besten Wissen zusammengetragen. time4travel kann jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und die Handhabung an den jeweiligen Flughäfen übernehmen und in der Folge auch nicht die Haftung für Gegenstände übernehmen, deren Transport von den Fluggesellschaften abgelehnt wird.